Sehr geehrte Eltern,
die Notbetreuung ab dem 06.04. – 17.04.20 wird von der OGS durchgeführt.
Voraussetzungen für eine Betreuung.
- Schriftliche Bescheinigung mindestens eines Elternteils vom Arbeitgeber, dass Sie in Ihrem Beruf nicht abkömmlich sind.
- Eine Bestätigung, dass eine private Unterbringung in diesem Zeitraum nicht möglich ist.
- Ihr Kind zeigt keinerlei Anzeichen einer Corona -Infektion.
- Ihr Kind war in den letzten 2 Wochen nicht in einem Gebiet, in dem sich das neue Coronavirus verbreitet hat.
- Ihr Kind hatte keinen Kontakt zu einem bestätigen Coronavirus-Fall.
Warum?
Das neuartige Coronavirus breitet sich derzeit auch hierzulande aus. Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, können durch Niesen, Husten und körperlichen Kontakt ihre Mitmenschen anstecken.
Notbetreuung ist nur durch vorherige Anmeldung möglich!
Ihren Bedarf zur Notbetreuung melden Sie bitte einen Tag vorher bis 17.00 Uhr auf folgender E-Mail -Adresse an:
ogs-herkenrath (at) awo-rhein-oberberg.de
Geben Sie bitte den Namen Ihres Kindes, das Datum und die erforderliche Betreuungszeit an.
Bringen Sie alle erforderlichen Formulare zur Notbetreuung in die Schule mit. Die Antragsformulare müssen von den Arbeitgebern unterzeichnet sein. Das passende Formular finden Sie hier.
Ich bitte um Ihr Verständnis und Ihre Solidarität, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind!
Mit freundlichen Grüßen
A. Laska
OGS-Leitung