Ab dem 22.2.2021 (Beginn des Wechselunterrichts) gilt laut einer neuen Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), dass sich nun alle Personen, die sich in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen. Lesen Sie dazu bitte den Schulleiterbrief.