Sehr geehrte Eltern,
die Notbetreuung ab dem 27.04. wird vormittags von Lehrpersonen von 8.00- 11.30 Uhr und im Anschluss ab 11.30 Uhr von der OGS durchgeführt.
Der Anspruch auf Notbetreuung für Ihr Kind besteht nur während Sie Ihren Beruf ausüben!
Voraussetzungen für eine Betreuung:
- Mindestens ein Elternteil ist in Organisationen / Einrichtungen / Unternehmen gemäß Anlage 2 der Coronabetreuungsverordnug (CoronaBetrVo) vom 16. April 2020 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beruflich tätig und dort unabkömmlich.
- Eine private Betreuung Ihres Kindes kann nicht anderweitig verantwortungsvoll –unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts –organisiert werden
- Sie sind alleinerziehend (Nachweis erbeten) und gehen einer Erwerbstätigkeit (nach oder befinden sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung und eine private Betreuung kann nicht anderweitig organisiert werden.
- Ihr Kind zeigt keinerlei Anzeichen einer Corona -Infektion.
- Ihr Kind hatte keinen Kontakt zu einem bestätigen Coronavirus-Fall.
Warum?
Das neuartige Coronavirus breitet sich derzeit auch hierzulande aus. Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, können durch Niesen, Husten und körperlichen Kontakt ihre Mitmenschen anstecken.
Notbetreuung ist nur durch vorherige Anmeldung möglich!
Ihren Bedarf zur Notbetreuung melden Sie bitte eine Woche vorher bis Freitag 16.00 Uhr für die gesamte Woche bei der Schulleiterin Frau Zimmermann unter folgender E-Mail -Adresse an:
114625 (at) schule.nrw.de
Bringen Sie bitte jede Woche erneut die erforderlichen Formulare zur Notbetreuung in die Schule mit, in denen die täglichen Betreuungszeiten vermerkt sind. Die Antragsformulare müssen von den Arbeitgebern unterzeichnet sein. Das passende Formular finden Sie hier.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Solidarität, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die oben genannten Voraussetzungen gegeben sind!
Mit freundlichen Grüßen,
B. Zimmermann A. Laska
Rektorin OGS-Leitung