Während der ersten Woche nach den Osterferien besteht bereits die zweimalige Testpflicht für alle Kinder, die die Schule besuchen (Notbetreuung). Hier finden Sie dazu den aktuellen Schulleiterbrief.
Während der ersten Woche nach den Osterferien besteht bereits die zweimalige Testpflicht für alle Kinder, die die Schule besuchen (Notbetreuung). Hier finden Sie dazu den aktuellen Schulleiterbrief.